Unterstützung der Praxisanleitungen (Teilbereich 2c)
Das erweiterte Pflege- und Berufsverständnis, die besondere Verantwortung für eine individualisierte Pflegeprozessgestaltung, -steuerung und -organisation, die vorbehaltenen Tätigkeiten im Rahmen der individuellen Pflegeprozessgestaltung, die unterschiedlichen Umsetzungsvoraussetzungen und Umsetzungserfordernisse in stationären und ambulanten Versorgungskontexten der Akut- und Langzeitpflege fordern eine bewusste Reflexion und Ausgestaltung der Rolle von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern. Das Umsetzungskonzept für den Teilbereich 2c intendiert eine Reflexion der Rolle von Praxisanleitenden sowie eine Beteiligung an der Ausgestaltung der eigenen Rolle im intradisziplinären Prozess der Abstimmung und Zusammenarbeit.
Einrichtung und Organisation von 12 heterogene Arbeitsgruppen zur Rollenreflexion
Zwölf Arbeitsgruppen werden nach regionalen Gesichtspunkten an zwei Standorten organisiert. (s. Download)
Die Arbeitsprozesse in den Arbeitsgruppen intendieren eine Auseinandersetzung mit dem Berufs- und Rollenbild von Praxisanleitenden in der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Die Konzeptentwicklung, die zeitlich parallel zur Gruppenorganisation beginn, basiert deshalb nicht auf klassischen Fortbildungsformaten, sondern setzt bei den Erfahrungen, Zuschreibungen, Erwartungen und Befürchtungen der Teilnehmenden an und macht diese zum Ausgangspunkt und Gegenstand der Austauschprozesse in den Gruppen, in denen die Projektverantwortlichen Räume eröffnen und den Prozess moderieren. Entsprechend wird das Angebot als ein erfahrungsorientiertes und offenes Konzept entwickelt, das auch in den einzelnen Gruppentreffen in Präsenz Möglichkeiten der inneren Differenzierung und der Bearbeitung unterschiedlicher Fragestellungen und Interessen vorsieht. Die Teilnehmenden entscheiden in einem Arrangement mit Formen offener Reflexion maßgeblich mit über den Inhalt, der nach persönlicher Zielsetzung ausgewählt wird und die eigenen Interessen und Erfahrungen wunschgemäß abdecken kann.
Die Workshops können als Fortbildung nach als berufspädagogische Fortbildung nach § 4 Absatz 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) anerkannt werden. Sie finden in Präsenz (8 UStd.) und als digitales Format (16 UStd.) statt.